Logopädie für Kinder

Logopädie für Erwachsene

PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE IN BERNAU

Was ist Logopädie?

Was ist Logopädie?

Logopädie befasst sich mit der Diagnostik, also dem Erkennen von Erkrankungen, mit der Therapie und der Prävention, d.h. mit der Behandlung und der Vorbeugung, von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

Logopäden und Logopädinnen behandeln ein recht großes Feld an Erkrankungen bzw. Einschränkungen. In unserer Praxis behandeln wir sowohl Erwachsene als auch Kinder mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

Unsere Behandlungs­schwerpunkte

KINDER & JUGENDLICHE

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Artikulationsstörungen
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Myofunktionelle Störungen
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)

  • Gebärdenunterstützende Kommunikation (GuK, u.a. Talker)
  • Dysphagie / Schluckstörungen

ERWACHSENE

  • Stimmstörungen
  • Aphasie
  • Dysarthrie
  • Dysphagie
  • Myofunktionelle Störungen
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Paresen / Lähmungen der Gesichtsnerven

FAQs LOGOPÄDIE

Hier bekommen Sie alle wichtigen Fragen beantwortet.
Andernfalls schreiben Sie uns gern eine E-Mail.

Logopädische Therapien können nur nach Zuweisung von Ärzt:innen erfolgen, welche eine logopädische Heilmittelverordnung ausstellen.
Kinder erhalten eine solche meist von Kinderärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Kieferorthopäd:innen oder Allgemeinmediziner:innen.
Erwachsene erhalten diese eher von Hausärztinnen, Neurolog:innen, Phoniater:innen, HNO-Ärzt:innen.
Mit dieser Verordnung für die logopädische Diagnostik und der logopädischen Therapie können wir die Therapie beginnen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Behandlung (bei Vorliegen einer logopädischen Heilmittelverordnung) bei Kindern und Jugendlichen zu 100%. Bei Erwachsenen muss pro Heilmittelverordnung ein Eigenanteil von 10% und eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10€ an logopädische Praxen gezahlt werden. Ausnahmen gibt es, sobald eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Diese muss uns einmal vorgelegt werden.
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine logopädische Therapie in unterschiedlichen Umfang. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie sich vorab über die Höhe und den Umfang der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung informieren. Wir schließen vor Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag ab, der Sie über die Kosten der logopädischen Diagnostik und Therapie informiert. Unsere Kosten orientieren sich dabei an der Gebührentabelle für Therapeuten (GebüTh). Nach Abschluss jeder Heilmittelverordnung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
In der Regel kommen die meisten Patien:innen mit einer Verordnung über 10 Therapie à 45 Minuten Behandlungsdauer zu uns. Die Behandlung findet dann meist 1-2 mal wöchentlich statt. Je nach Verordnung des Arztes kann dies auch variieren.
Sollte nach der ersten Verordnung noch weitere Therapiestunden nötig sein, kann der oder die behandelnde Ärzt:in nach Erhalt eines Therapieberichtes weitere Verordnungen ausstellen.
Zu Beginn jeder Therapie findet ein Erst- bzw. Anamnesegespräch statt, in dem wir uns kennenlernen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin vorhandene Arztberichte, Reha-Berichte, die gelben U-Hefte Ihres Kindes oder sonstige relevante Befunde mit. Anschließend führen wir weitere Diagnostiken durch. Diese variieren je nach Störungsbereich und testen z.B. den Wortschatz, das Sprachverständnis oder die Lese- und Schreibleistungen. Basierend auf den Ergebnissen und den vorhandenen ärztlichen Befunden erstellen wir einen individuellen Therapieplan, den wir gemeinsam besprechen.
Logopädie ist eine Übungstherapie – häusliches Üben unterstützt die therapeutischen Fortschritte und beschleunigt den Behandlungsverlauf. Aus diesem Grund geben wir sehr gern „Hausaufgaben“ auf, die die Patienten unterstützt durch die Eltern oder Angehörige Zuhause durchführen sollen.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder besuchen Sie im Pflegeheim. Wichtig ist, dass der Hausbesuch auf der logopädischen Verordnung gekennzeichnet ist.
Termine können bis zu 24h vorher telefonisch oder per Mail abgesagt werden. Alle unsere Therapeuten haben ein Diensthandy, um eine Absage rechtzeitig ankündigen zu können. Danach ist eine Absage kostenpflichtig.

Kristin Fechter & das Team
der Praxis
Sprechzeit · Lernzeit

Kristin Fechter & das Team
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Wir freuen uns Sie kennenzulernen.
Unsere Therapeuten stehen Ihnen für
die Behandlung vieler Krankheitsbilder zur Verfügung.